DGUV V3: Das Messprotokoll richtig durchführen
Das nimmst du mit
- ✓Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung sauber unterschieden
- ✓Welche Prüffristen Pflicht sind – und welche nur Richtwerte
- ✓Was wirklich gemessen wird: Schutzleiter, Isolation, Schleifenimpedanz, RCD
- ✓Checkliste: das gehört ins Messprotokoll
Erst die Arbeit, dann das Protokoll. Und genau da, wenn der Kasten zu ist und du eigentlich zum nächsten Termin willst, wird's hektisch. Werte aufschreiben, Formular suchen, später ins Reine bringen. Wir gehen das hier mal sauber durch – was Pflicht ist, was nur Richtwert ist, und was am Ende ins Protokoll gehört.
Zwei Dinge, die gern verwechselt werden
„DGUV V3" wird oft als Sammelbegriff für „alles, was mit Prüfen zu tun hat" benutzt. In der Praxis stecken aber zwei verschiedene Sachen dahinter:
1. Die Erstprüfung nach einer neuen oder geänderten Anlage. Wenn du installiert oder umgebaut hast, prüfst du vor der Übergabe nach DIN VDE 0100-600: besichtigen, erproben, messen. Das Ergebnis hält dein Übergabe- bzw. Messprotokoll fest – das bekommt dein Kunde.
2. Die wiederkehrende Prüfung. Das ist eine Pflicht des Arbeitgebers für seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Ortsfeste Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, ortsveränderliche Geräte nach DIN VDE 0701-0702 (mittlerweile auch nach DIN EN 50678/50699). Rechtlicher Rahmen: die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (früher BGV A3).
Klingt nach Wortklauberei, ist aber wichtig: Die Erstprüfung machst du für den Kunden, die wiederkehrende Prüfung ist eine eigene Aufgabe mit eigenen Fristen.
Prüffristen: Richtwerte, keine Gesetze
Hier räumen wir mit einem hartnäckigen Irrtum auf: Die bekannten Fristen sind Richtwerte, keine festen Vorgaben. Verbindlich legst du die Intervalle über die Gefährdungsbeurteilung fest (BetrSichV § 3, dazu die TRBS 1111, 1201, 1203).
Die Richtwerte aus der DGUV-Information als Orientierung:
- Ortsveränderliche Geräte: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
- Bei einer Fehlerquote unter 2 % dürfen die Intervalle verlängert werden – auf der Baustelle bis 12 Monate, im Büro bis 24 Monate.
- Ortsfeste Anlagen: häufig rund 4 Jahre, in besonderen Bereichen jährlich.
Heißt im Klartext: Pauschal „alle vier Jahre" reicht als Begründung nicht. Die Frist muss zur tatsächlichen Beanspruchung passen – und das hältst du nachvollziehbar fest.
Was tatsächlich gemessen wird
Geprüft und gemessen wird immer nach dem Prinzip besichtigen – erproben – messen. Bei den Messungen geht es typischerweise um:
- Schutzleiterdurchgängigkeit – ist der Schutzleiter durchgehend verbunden?
- Isolationswiderstand – isoliert die Anlage sauber gegen Erde?
- Schleifenimpedanz / Abschaltbedingung – schaltet die Schutzeinrichtung im Fehlerfall rechtzeitig ab?
- RCD-Auslösung – löst der FI-Schutzschalter korrekt aus?
Die konkreten Grenzwerte hängen von Anlage, Schutzmaßnahme und Norm ab – die liest du am Messgerät und in der jeweiligen Norm ab. Wichtig fürs Protokoll: Es zählt nicht nur das „bestanden", sondern die dokumentierten Messwerte.
Checkliste: Das gehört ins Messprotokoll
Messprotokoll — das gehört rein
- ✓Anlage / Objekt: Adresse, Auftraggeber, geprüfter Bereich
- ✓Prüfgrund: Erstprüfung oder wiederkehrende Prüfung
- ✓Sichtprüfung: Mängel ja/nein, Auffälligkeiten notiert
- ✓Erprobung: Funktion der Schutz- und Schalteinrichtungen
- ✓Messwerte: Schutzleiter, Isolation, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösung – mit Zahlenwerten
- ✓Verwendetes Messgerät: Typ und (falls gefordert) Kalibrierstand
- ✓Ergebnis: mängelfrei / Mängel mit Frist
- ✓Prüfer: Name und Qualifikation (Elektrofachkraft bzw. befähigte Person)
- ✓Datum und Unterschrift
Wer prüfen darf, ist klar geregelt: eine befähigte Person bzw. Elektrofachkraft. Im elektrotechnischen Betrieb übernimmt das in der Regel die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK).
Wo Leyto den Papierkram abnimmt
Genau dieser letzte Schritt – Werte sauber festhalten, statt sie abends abzutippen – ist in Leyto eingebaut. Mit Messprotokoll (VDE/DGUV) dokumentierst du direkt am Handy: Werte rein, Protokoll fertig, am Verteiler statt am Schreibtisch. Und weil's revisionssicher abgelegt wird, findest du jedes Protokoll wieder, wenn der Kunde oder die Berufsgenossenschaft danach fragt.
Fazit
Trenn Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung sauber, behandle die Fristen als Richtwerte und begründe sie über die Gefährdungsbeurteilung – und dokumentier die echten Messwerte, nicht nur ein Häkchen. Dann hält das Protokoll, was es soll: deine Arbeit und deinen Rücken.
Rechtsstand: Juni 2026. Grundlagen u. a. DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702 (bzw. DIN EN 50678/50699), BetrSichV sowie TRBS 1111/1201/1203. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Normberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen und deine betriebliche Gefährdungsbeurteilung.